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Finanzbuchhaltung

Sie ärgern sich über hohe Steuerberater-Rechnungen oder denken, dass Ihre eigene Buchhaltung zu teuer ist?

Dann haben wir Ihr ganz persönliches Sparprogramm. Wir bieten starke Leistungen bei kleinen Preisen:

  1. Kostenloses Abholen und Bringen Ihrer Unterlagen innerhalb eines Umkreises von 50 km
  2. Versandservice für Ihre Unterlagen
  3. Verarbeitung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle inklusive Ablage
  4. Monatliches Gespräch zur Erläuterung Ihrer Geschäftszahlen
  5. Jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner
  6. Individuelle Beratung, beispielsweise bei der Einbringung Ihrer Forderungen
  7. Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  8. Kosten für Papier etc. sind bereits im Preis inbegriffen

Wir führen alle Arbeiten schnell und absolut verlässlich aus. Die Einhaltung von Terminen ist für uns selbstverständlich.

Durch die Gesetzgebung von 1981 wurde der Weg für das gewerbliche Buchführungsbüro für Fachkräfte aus dem Rechnungswesen gemäß den Regelungen des § 6 Ziffern 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes staatlich freigegeben.

Fachkräften aus dem Rechnungswesen wurde nunmehr die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen und ihre praktische Erfahrung im eigenen Buchführungsbüro umzusetzen.

Seither nutzen immer mehr Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk sowie aus freien Berufen diese Dienstleistung, um preisgünstig solides fachliches Wissen gemeinsam zum Nutzen des Betriebes einzusetzen.

Ein Buchführungsbüro hat viele Vorteile:

  1. Preisgünstig durch optimierte Rationalisierung der Arbeitsabläufe
  2. Große Auswertungsvielfalt durch ein umfangreiches Softwarepaket
  3. Individuelle Umsetzung Ihres Auftrages gemäß gesetzlicher Richtlinien
  4. Einfacher Datentransfer und enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss sich nach allgemein anerkannten und sachgerechten Normen richten. Die Quelle dieser Normen sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), siehe auch § 238 Absatz 1 HGB, und mit Einführung der EDV, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).

Daraus lässt sich unter anderem ableiten, dass eine Buchführung als ordnungsgemäß gilt, wenn sie einem Sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 HGB, § 145 AO).

Die von uns verwendete Software (Lexware Financial Office Pro) ist hinsichtlich der GoB-Bestimmungen von einer renommierten und unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft worden und entspricht den jeweils aktuellsten finanztechnischen und steuerrechtlichen Bestimmungen. Das darüber erstellte Testat liegt vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.

Zur doppelten Absicherung Ihrer Daten erhalten Sie das Original der Datensicherung jeweils am Jahresende mit allen Jahresabschlusszahlen und Buchungen der gesamten Buchhaltung zur eigenen Aufbewahrung. Eine Kopie verbleibt in unserem Buchführungsbüro und wird bei Bedarf rückgesichert und wieder lesbar gemacht.

Zusätzlich zu der Kopie werden Ihnen sämtliche Ausdrucke der vollständigen Buchhaltung in Originalform ausgedruckt und ausgehändigt.

Diese Leistung ist kostenlos, da dieser Service bereits in der Preisgestaltung enthalten ist